Fahrverbot für Lkw über 5t zGG am Vortag eines Feiertages oder am Feiertag jeweils von 15 bis 20 Uhr auf folgenden Strecken:
M 5 Velagici (Klujc) über Sarajevo bis nach Vodiste
M 16 Bosanska über Luka bis nach Kamensko
M 17 Bosanki Sanlac über Doboj bis nach Lasva
M 18 Orasje über Sarajevo bis nach Capljina
M 20 Gorazde über Gacko bis nach Ivanica
Vom 15. Juni bis zum 15 September gilt auf diesen Strecken ein
Ferienfahrverbot an Feiertagen und Sonntagen von jeweils 15-20 Uhr
Fahrverbot für Lkw über 15t zGG an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen zwischen 8 und 21 Uhr auf der Hauptstrasse E 79 zwischen der Umgehungsstrasse von Sofia und Pernik in Richtung Griechenland und Mazedonien.
Weitere Auskünfte bei:
AEBTRI
6 Iskarski prolom St
BG-1680 Sofia
Tel.: 00359-2-53 01 21, 958 10 56
Fax: 00359-22-958 10 91, 958 12 59
An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Bundesrebublik Deutschland
laut § 30 StVO in der Zeit von 0-22 Uhr Lkw mit einem zGG
über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lkw nicht verkehren.
Ausnahmen
Vom Sonntagsfahrverbot sind nicht betroffen:
Kombinierter Güterverkehr Schiene/Straße vom Versender bis zum nächstgelegenden geeigneten Verladebahnhof oder bis zu einer Entfernung von 200 Km.
Die Beförderung von:
- frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen
- frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen
- frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen
- leicht verderblichen Obst und Gemüse.
- Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten von oben aufgeführten Transporten durchgeführt werden.
Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen.
Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4-fache des zulässigen Gesamtgewichts beträgt.
Kraftfahrzeuge, bei denen die befoerderten Gegenstaende zum Inventar gehoeren( sonstige Kraftfahrzeuge, zB. Feuerwehr, Kfz. des zivilen Bevoelkerungsschutzes, Post, Funk- und Fernmeldefahrzeuge, Verkaufs- und Ausstellungs-, Werkstattwagen usw.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen z.B. Abschleppwagen, Bagger, Strassenwalzen, Strassenkehrmaschinen usw.
Fahrzeuge des Strassenwinterdienstes der oeffentlichen Verwaltung.
Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden.
Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen.
Für Feiertage werden in unregelmäßigen Abständen
immer wieder neue Bestimmungen erlassen.
Hier empfiehlt es sich, bei der nächsten Polizeiwache
nähere Informationen zu erfragen !
Fahrverbot fuer Lkw mit über 7,5t zGG auf dem gesamten Strassen- und Autobahnnetz von Samstag bzw. Vorfeiertag 22 Uhr bis Sonntag bzw. Feiertags 22 Uhr.
Für Gefahrguttransporte gilt zeitlich gesehen ein längeres Fahrverbot:
Gleiche Tage, aber 12-24 Uhr.
Zusätzlich gibt es eine ganze Reihe ergänzender Verbote.
Weitere Auskünfte bei:
Association Francaise des Tranporteurs Routiers Internationaux
AFTRI
Rue de la Bienfaisance 48
F-75008 Paris
Tel.: 0033-1-44 29 04 29
Fax: 0033-1-44 29 04 01
Fahrverbot für Lkw über 16,5t zGG im Grossraum London auf allen Strassen mit Ausnahme von Autobahnen von Samstag 13 Uhr bisMontag 7 Uhr. Ein Nachtfahrverbot gilt in diesem Bereich von 21 bis 7 Uhr.
Weitere Auskünfte bei:
Lorry Control Unit
Rooms 301-305 - Hampton House
20 Albert Embankment
GB- London SE1 7TJ
Fahrverbot für Lkw über 7,5t zGG und Lkw mit Anhängern an Sonntagen (Januar bis April/ Nov. bis Dez.) von 8-20 Uhr und (Mai bis Sept.) von 7-24 Uhr auf dem gesamten Strassennetz.
Für die Feiertage gelten spezielle Regelungen.:
Januar: 1.-6. von 8-22 Uhr
April: 1. von 16-22 Uhr. 11./13./25. von 8-22 Uhr
Mai: 1. von 7-24 Uhr
Juni: 27. von 7-24 Uhr
Juli: 4./11./18./25. von 7-24 Uhr, 31. 7-24 Uhr
August: 1. von 0-24 Uhr, 8. von 16-24 Uhr,
15. von 7-24 Uhr, 22./29. von 7-24 Uhr
September: 5. von 16-24 Uhr
Oktober: 31. von 16-22 Uhr
Dezember: 25./26. von 8-22 Uhr.
Weiter Auskünfte bei:
Confetra, via Panama 62
I - 000198 Roma
Tel.: 0039-6-855 91 51
Fahrverbot (vom 27.05. bis 30.09.) Freitags 16 - 23 Uhr, Samstags von 4 - 14 Uhr, Sonntags von 12 23 Uhr. An Karfreitag und an Vorfeiertagen von 16 - 23 Uhr. (Falls eine Reihe von Feiertagen auf einen Sonntag und einen Montag fallen oder auf einen Montag und Dienstag , besteht das Fahrverbot für den vorhergehenden Freitag von 16 - 23 Uhr.) Am letzten Tag einer Reihe von Feiertagen von 12 - 23 Uhr. (Falls ein Feiertag oder der letzte Tag einer Reihe von Feiertagen auf einen Freitag oder einen Samstag fällt, besteht das Fahrverbot am Sonntag von 12 - 23 Uhr.)
Weitere Auskünfte bei:
Kroatische Botschaft in Berlin
Ahornstrasse 4, 10787 Berlin
Tel: +49 30 - 23 63 89 51
Fax:+49 30 - 23 62 89 65
Deutsche Botschaft in Kroatien:
Uliza Grada Vukovar 64, HR-10000 Zagreb
Tel: 0038 - 5 16 15 81 05
Fax:0038 - 5 16 15 81 03
Notrufnummern: Polizei 92, Unfallrettung 94, Feuerwehr 93
Alle Angaben ohne Gewähr
Fahrverbot für Lkw über 3,5t zGG sowie Fahrzeugkombinationen über 5t zGG an Sonn- und Feiertagen zwischen 00 und 24 Uhr auf dem gesamten Strasse- und Autobahnnetz.
Für o.g. Fahrzeuge gilt ebenfalls ein Nachtfahrverbot täglich von 22 bis 5 Uhr.
Keine weiteren Auskünftige benötigt.
Fahrverbot für Lkw über 7,5t zGG, die von Belgien oder Deutschland nach Frankreich fahren, von Samstag bzw. Vorabend eines Feiertages von 21:30 Uhr bis Sonntag bzw. Feiertag 21:45 Uhr.
Für o.g. Lkw, die von Belgien oder Frankreich nach Deutschland fahren, o.g. Tagen von 23:30 bis 21:45 Uhr. Kein Fahrverbot besteht für Lkw, die von Deutschland oder Frankreich nach Belgien fahren.
Fahrverbot an Samstagen zwischen 15 und 24 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 0-22 Uhr für Lkw, Sattelkraftfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit über 7,5t zGG.
Eine spezielle Ferienreiseverordnung gilt vom 1. Juli bis 31. August.
Ein generelles Fahrverbot gilt von 22 bis 5 Uhr für Lkw ueber 7,5t zGG.
Fahrverbot für Lkw und Anhänger über 16t zGG auf dem gesamten polnischen Staatsgebiet an Vorabenden von Feiertagen von 19-24 Uhr und an Feiertagen von 0-24 Uhr. Für Lkw über 12t zGG gilt in besonders heissen Zeiten, bei denen es zu Beschädigungen des Fahrbahnbelages kommen kann, ein Fahrverbot von 11-23 Uhr.
Die Termine werden mindestens 2 Tage im Voraus in der Presse bekannt gegeben.
Weitere Auskünfte bei:
Zrzesznenie Miedzynarodowych
Przewoznikow Drogowych w Polsce
ZMPD, Ul. Grijecka 17
Skr. Poczt. 133
PL-02-0021 Warschau
Tel.: 0048-22-22 76 03
Fax: 0048-22-22 30 20
Generelles Fahrverbot für Lkw und Fahrzeuge mit Anhänger an Samstagen
von 15 bis 22 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 7 bis 24 Uhr auf den
Nationalstrassen und Autobahnen.
Es ist notwendig Informationen einzuholen, welche Strassenabschnitte betroffen sind !
Bei nachweisbarer Dringlichkeit des Transports können Sondergenehmigungen für PTE 5.000 beantragt werden bei Direccao geral de Vicao,
Tel: 00351-1-387 19 81 oder per Fax: 00351-1-387 21 46.
Für Gefahrguttransporte gilt eine generelles Fahrverbot an Samstagen von 15 bis 22 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 7 bis 24 Uhr.
Weitere Auskünfte bei:
ANTRAM
Rua Dr. Antonio Candido 8,1°
P-1097 Lissabon Codex
Tel: 00351-1-352 38 -33, -35, -37
Fax: 00351-1-354 00 89
Fahrverbot für Lkw über 3,5t zGG an allen Samstagen, Sonntagen und offiziellen Feiertagen zwischen 7 und 22 Uhr auf den für den internationalen Verkehr zugelassenen E-Strassennetzes.
Weiter Auskünfte bei:
Uniunea Nationala A Transportatorilor Rutieri Din Romania (UNTRR)
Lipscani 104, Sektor 3
70459 Bukarest
Tel.: 00 40- 1- 4 57 30
Fax: 00 40- 1- 2 01 30
Fahrverbot für Lkw mit über 3,5t zGG (ausgenommen jene, die für den Personentransport bestimmt sind), gewerbliche Traktoren und Arbeitsmaschinen, Sattelkraftfahrzeuge, Lastwagen und Anhänger mit einem Gesamtgewicht von über 5t, ausgenommen landwirtschaftliche Fahrzeuge von 0:00 - 24:00 Uhr.
Für Fahrzeuge über 3,5t zGG, Lkw, Sattelschlepper und Lastzüge über 5t gilt ein Nachtfahrverbot von 22:00 - 05:00 Uhr. Dies gilt nicht für Personentransporte.
Für die Ferienfahrverbote kontaktieren Sie den Schweizerischer Nutzfahrzeugverband.
Auch für die Durchfahrt bestimmter schweizerischer Strassentunnel bestehen Beschränkungen für den Transport von gefährlichen Gütern.
Fahrverbot für Lkw und Fahrzeugkombinationen über 7,5t zGG an Sonn- und Feiertagen von 0- 22 Uhr auf allen Autobahnen, internationalen und nationalen Straßen 1. Ordnung.
Ferienfahrverbot für Lkw und Fahrzeugkombinationen über 7,5t zGG an Samstagen in der Zeit vom 1. Juli bis 31. August jeweils von 7- 20 Uhr auf allen Autobahnen, internationalen und nationalen Straßen 1. Ordnung.
Fahrverbot für Lkw und Fahrzeugkombinationen mit einem zGG über 7,5t oder einer Gesamtlänge von 14 m an Sonntagen, Staatsfeiertagen, bzw. arbeitsfreien Tagen, jeweils von 6- 22 Uhr.
Ferienfahrverbot an Samstagen im Zeitraum vom 15. Juni bis
15. September jeweils von 6- 13 Uhr.
Von dem Fahrverbot sind viele Autobahnen, Bundesstraßen und Regionalstraßen betroffen.
Infos und Ausnahmegenehmigungen bei:
Ministrstvo Za Notranje Za Deve
Kidriceva 2
SI- 61000 Ljubljana
Tel.: 00 38 6 / 61- 21 43 30
Fahrverbot für Gefahrguttransporte an Sonn- und Feiertagen zwischen
8 und 24 Uhr und an Vorfeiertagen zwischen 13 und 24 Uhr.
In und um Barcelona und Madrid gelten besonders an an Sonn- und Feiertagen
abhängig von der Verkehrsdichte spezielle Beschränkungen.
Weitere Auskünfte bei:
Associacion del Transporte
Internacional por Carretera
ASTIC, Orense 36
E-28020 Madrid
Tel.: 0034-1-555 7979
Fax: 0034-1-555 6450
Fahrverbote für Lkw und Sattel- Kfz über 7,5 zGG sowie Lastzüge unabhängig vom Gewicht mit oder ohne Ladung an Sonn- und Feiertagen von 0- 22 Uhr auf allen Autobahnen, internationalen und nationalen Straßen 1. Ordnung.
Ferienfahrverbot für oben genannte Fahrzeuge vom 1. Juli bis 31. August jeweils von 7- 20 Uhr Uhr auf o.g. Straßen.
Ausnahmegenehmigungen bei:
Innenministerium der Tschechischen Republik
Nad Stolav 3
CZ- 17000 Praha 7
Te.: 00 42/ 2-33 51 11 11
Fax: 00 42/2-38 22 60
Auskünfte bei:
Association of Czechoslovak International Road Transport Enterprises (CESMAD)
Perucka 5
CZ- Praha 2
Tel.: 00 42-2-6 91 19 20
Fax: 00 42-2-6 91 13 10
Es gibt kein allgemeines Fahrverbot, jedoch dürfen an Sonn- und Feiertagen in Istanbul Fahrzeuge über 7t zGG von 20 Uhr bis 8 Uhr nicht fahren.
Fahrverbot für Lkw über 7,5t zGG an Sonn- und Feiertagen zwischen den 1. September und 14. Juni von 8 bis 22 Uhr und auf dem gesamten Straßen- und Autobahnnetz; vom 15. Juni bis 31. August von Samstag 8 Uhr bis Sonntag 22 Uhr und an Feiertagen von 8 bis 22 Uhr.
Weitere Auskünfte bei:
Association des Tranporteurs
Routiers Hongrois
ATRH
Egrssy ut. 77
H-1149 Budapest
Tel.: 0036-1-252 09 28 oder 252 06 88 oder 183 33 23
Fax: 0036-1-163 52 26 oder 183 63 07
Kein Fahrverbot für LKW besteht in folgenden Ländern: