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OGBL-ACAL beim Transportminister |
20. Februar 2006 Fast alle Probleme bleiben ungelöst
Eine Delegation des OGBL Transportsyndikats ACAL, bestehend aus Zentralsekretär Hubert Hollerich, ACAL-Präsident Mett Waldbillig, ACAL-Kassierer Fränz Dahm und Gewerkschaftssekretär Fränz Hoffmann kam am Freitag, den 17. Februar 2006 mit Transportminister Lucien Lux zusammen. Zur Diskussion standen transportpolitische Dossiers, die seit Monaten anhängig sind.
Chipkarte: Fahrer brauchen nicht zu zahlen
In Bezug auf die Diskussionen um die Einführung des neuen elektronischen Tachographs in Lkws und Bussen ab 1. Januar 2006, der nur mit einer speziellen Chip-Karte funktioniert, sprach sich der Minister deutlich dafür aus, dass die Kraftfahrer nicht für die Kosten dieser Karte aufkommen dürften. Da es sich um ein Arbeitsinstrument handele, müssten die Arbeitgeber für die Kosten aufkommen, so der Minister, der sich dafür aussprach, die Frage der Bezahlung im Rahmen der anstehenden Kollektivvertragsverhandlungen zu regeln. Die EU-Direktive, die am Ursprung der Gesetzgebung stehe, behandele das Problem der Finanzierung nicht, was es dem Minister demnach nicht ermögliche, die Arbeitgeber per Gesetz zur Zahlung der Chip-Karte zu zwingen. Der OGBL-ACAL sieht dies anders und verlangt, dass, ähnlich wie bei den Busunternehmen des öffentlichen Dienstes (AVL, TICE und CFL), der Staat die Kosten für die Chip-Karte übernimmt. Nicht einverstanden zeigte sich der Minister mit der Vorgehensweise der Mehrheit der Arbeitgeber im Straßentransportsektor, die ihren Fahrern die geschuldeten 74 € vom Lohn abgezogen haben.
Der OGBL-ACAL verwies auch auf die mangelnden Informationen betreffend das Bedienen und das Funktionieren des neuen elektronischen Tachographs und stellte die berechtigte Frage, welche Parameter als Grundlage zur Programmierung dieses Fahrtenschreibers dienen werden. Diese Frage ist umso wichtiger als dass die Arbeitszeitrichtlinie für Transportbeschäftigte immer noch nicht in Luxemburger Recht umgesetzt ist und diese Richtlinie eben die Definitionen der aufzuzeichnenden Arbeitszeit und Bereitschaftszeit vorgibt.
Arbeitszeitrichtlinie auf Instanzenweg
Der Transportminister übermittelte dem OGBL-ACAL den am selben Tag vom Ministerrat angenommenen Gesetzentwurf betreffend die Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinie 2002/15/CE. Wegen der Nicht-Umsetzung dieser Richtlinie in Luxemburger Recht, mussten die vertragsschließenden Gewerkschaften das Nationale Schlichtungsamt anrufen, weil die Kollektivvertragsverhandlungen im Lkw-Sektor von den Arbeitgebern blockiert wurden. Die Syndikatsleitung des OGBL-ACAL wird sich auf ihrer nächsten Sitzung im März mit dem Gesetzentwurf, der nun vom Staatsrat und den Berufskammern begutachtet wird, beschäftigen.
Sicherheit im öffentlichen Transport
Der OGBL reklamierte, weil er nicht zu der vom Transportministerium eingesetzten Steuerungsgruppe „Sicherheit im öffentlichen Transport“ eingeladen wurde, dies obwohl der OGBL mehrheitlich beim Escher Trambahnsyndikat TICE und bei den Busunternehmen vertreten ist. Dem OGBL wurden daraufhin zwei Vertreter in besagter Steuerungsgruppe, die sich in erster Linie mit dem Thema der zunehmenden Aggressionen in öffentlichen Verkehrsmitteln befasst, zugestanden.
Aus- und Weiterbildung
Der OGBL-ACAL forderte erneut in die Diskussionen betreffend die Umsetzung der EU-Richtlinie 2003/59/CE über die Aus- und Weiterbildung der Berufskraftfahrer eingebunden zu werden. Der Minister erklärte, die Regierung sei dabei, ein geeignetes Gelände zum Bau eines Ausbildungszentrums zu suchen. Kontakte habe sein Ministerium in dieser Angelegenheit mit dem Ausbildungszentrum für Autofahrer in Colmar-Berg und mit dem Erziehungsministerium gehabt. Ab 2007 wird die Aus- und Weiterbildung für Berufskraftfahrer obligatorisch.
Sozialdumping bekämpfen!
Enttäuscht zeigte sich der OGBL-ACAL über die Antwort, die gemeinsam von mehreren Ministern auf eine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten John Castegnaro zugestellt wurde und in der es um das Einsetzen von osteuropäischen Lkw-Fahrern in Westeuropa geht. Die Regierung sieht in diesem Fall keinen Handlungsbedarf, da alle Transporte im Einklang mit den gültigen Gesetzen abgewickelt würden. Betreffend die spezifische Lage in einem Betrieb aus Niederkerschen, unterliegen die Fahrer aus Polen der polnischen Gesetzgebung und erhalten einen Lohn von umgerechnet 420 € pro Monat, was nicht einmal einem Fünftel des normalerweise in Luxemburg geschuldeten Lohns entspricht. Der OGBL-ACAL stützt sich außerdem auf die Aussage eines Juristen der Europäischen Kommission, der der Meinung ist, die EU-Entsenderichtlinie müsse prioritär zum Tragen kommen. Der OGBL-ACAL bezeichnete die neuen Praktiken einzelner Transportunternehmen als Sozialdumping gemäß Bolkestein-Ideologie. Der Minister versprach, das Dossier erneut zu analysieren.
Mitgeteilt am 20. Februar 2006
vom OGBL Syndikat Transport ACAL
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